Allgemeine Geschäftsbedingungen
Energieausweis360 (Anfrageaufnahme und Ansprechpartner) · Gebhart Energy Consulting KG (Vertragspartner und Aussteller). Stand 05/2026.
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge über die Ausstellung von Energieausweisen, die über die Website energieausweis360.at angebahnt und mit der Gebhart Energy Consulting KG, Kuhlmannstraße 13, 2560 Berndorf (nachfolgend „Aussteller“) abgeschlossen werden.
1.2. Die Website energieausweis360.at wird von Energieausweis360, Daniel Schnötzlinger (nachfolgend „Energieausweis360“) betrieben. Energieausweis360 übernimmt die Anfrageaufnahme und ist Ihr Ansprechpartner bis zur Auftragsannahme durch den Aussteller.
1.3. Vertragspartner für den Energieausweis ist der Aussteller. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Für Unternehmer gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen in § 10. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, soweit ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist eine Einladung zur Anfrage und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2. Mit Übermittlung des Anfrageformulars stellt der Kunde eine unverbindliche Anfrage. Auf dieser Grundlage erstellt der Aussteller ein verbindliches Festpreis-Angebot.
2.3. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Aussteller zustande.
§ 3 Leistungsumfang
3.1. Der Aussteller erbringt: Vor-Ort-Befundung, normgerechte Berechnung von HWB, fGEE und CO₂-Werten, Eintragung in die zuständige Landesdatenbank (WUKSEA, ZEUS oder EAWZ), Erstellung und Lieferung des Energieausweises als PDF sowie Maßnahmenempfehlungen.
3.2. Energieausweis360 erbringt: Beratung im Vorfeld, Aufnahme der Anfrage, Übermittlung des Festpreis-Angebots sowie Terminkoordination.
3.3. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Erstellung erforderlichen Unterlagen (z. B. Pläne, Daten, Fotos, Auskünfte) wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise werden im individuellen Angebot ausgewiesen und enthalten alle gesetzlichen Abgaben und Steuern.
4.2. Die Rechnung wird durch den Aussteller gestellt; die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der ausgestellte Energieausweis im Eigentum des Ausstellers.
§ 5 Termine und Mitwirkung
5.1. Termine (z. B. für Besichtigungen) werden individuell vereinbart.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Gebäude am vereinbarten Termin sicherzustellen.
5.3. Verzögerungen oder Kosten, die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
§ 6 Widerrufsrecht
6.1. Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, haben gemäß § 11 FAGG das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
6.2. Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss durch den Aussteller. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Aussteller. Energieausweis360 ist insoweit Empfangsbote des Ausstellers; eine an office@energieausweis360.at gerichtete Erklärung wahrt die Widerrufsfrist und wird unverzüglich an den Aussteller weitergeleitet.
6.3. Wurde die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist vollständig erbracht (z. B. Energieausweis erstellt), erlischt das Widerrufsrecht.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
7.2. Der Energieausweis ist gemäß § 4 EAVG 2012 zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Für die fachliche Richtigkeit der Energiekennwerte haftet der Aussteller dem Vertragspartner sowie dem Käufer oder Bestandnehmer unmittelbar nach § 6 zweiter Satz EAVG 2012; daneben gelten die Maßstäbe des Werkvertragsrechts und der Sachverständigenhaftung nach § 1299 ABGB.
7.3. Energieausweis360 haftet für die ordnungsgemäße Anfrageaufnahme und Weitergabe an den Aussteller. Eine Haftung für fachliche Fehler im Energieausweis ist ausgeschlossen, weil die Ausstellung nicht durch Energieausweis360 erfolgt.
7.4. Schadenersatzansprüche gegen Energieausweis360 sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die zwingende Direkthaftung des Ausstellers nach § 6 EAVG 2012 sowie der Vorrang des § 8 EAVG 2012 (Unwirksamkeit einschränkender Vereinbarungen) bleiben unberührt.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anfrageabwicklung von Energieausweis360 erhoben und zur Vertragserfüllung an die Gebhart Energy Consulting KG als Aussteller weitergegeben. Details finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Anwendbares Recht
9.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
9.2. Für Verbraucher gilt der Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden. Für Unternehmer gilt abweichend § 10.5.
§ 10 Besondere Bestimmungen für Unternehmer
10.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten zusätzlich oder abweichend, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist.
10.2. Kein Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht nach FAGG (§ 6 dieser AGB) steht ausschließlich Verbrauchern zu und findet auf Unternehmer keine Anwendung.
10.3. Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung des Energieausweises. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Offene Mängel sind unverzüglich im Sinne des § 377 UGB, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung, schriftlich zu rügen; für versteckte Mängel gilt § 377 Abs 3 UGB.
10.4. Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Ausstellers und von Energieausweis360 ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine etwaige Haftung ist summenmäßig auf den Auftragswert begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie Ansprüche Dritter nach § 6 EAVG 2012 — insbesondere die Direkthaftung gegenüber Käufer oder Bestandnehmer — bleiben unberührt; § 8 EAVG 2012 ordnet insoweit den Vorrang vor abweichenden Vereinbarungen an.
10.5. Gerichtsstand: Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Ausstellers (Berndorf, Niederösterreich) vereinbart.
10.6. Preise und Verzug: Preise können auf Wunsch des Kunden netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen des UGB; der Verzugszinssatz beträgt 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.