Energieausweis360°

Unterlagen

Welche Unterlagen für den
Energieausweis nötig sind.

Pläne, Baubeschreibung, Sanierungsbelege, Heizungsunterlagen, hilfreich, aber kein Muss. Was wirklich gebraucht wird, erheben wir bei der Vor-Ort-Befundung.
Bundesländer
9von 9
Begehung
vor Ort
Antwort
innerhalb24 Stunden
Ausstellung
5–10Werktage
Gültigkeit
10Jahre

01 / Auf einen Blick

Hilfreich, nicht erforderlich.

Vorhandene Unterlagen verkürzen Befundungszeit und Klärungsaufwand. Fehlende erheben wir vor Ort.

  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung mit Bauteilaufbauten
  • Sanierungsbelege (Dämmung, Fenstertausch, Heizung)
  • Heizungs- und Haustechnik-Datenblätter
  • Energieverbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Frühere Energieausweise oder Gutachten

Geben Sie bei der Anfrage an, welche Unterlagen Sie haben, wir sagen Ihnen, ob etwas fehlt und ob es den Aufwand beeinflusst.

02 / Kernaussage

Vor-Ort-Termin ist Pflicht, Unterlagen sind Beschleuniger.

Bei Bestandsgebäuden ist eine persönliche Vor-Ort-Besichtigung erforderlich. Ohne Befundung sind die Werte rechtlich angreifbar. Pläne und Eigentümerangaben können den tatsächlichen Gebäudezustand nicht ersetzen, der Energieausweisersteller haftet nach § 6 EAVG für die Richtigkeit der Kennzahlen.

Vorhandene Unterlagen sind optional, aber hilfreich: Sie verkürzen die Befundungszeit, reduzieren den Klärungsaufwand und schaffen mehr Sicherheit bei verdeckten Bauteilen. Mehr zur Vor-Ort-Pflicht →

03 / Detail pro Unterlagen-Typ

Was die einzelnen Dokumente leisten.

  • Was hilft am meisten

    Baupläne

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten, möglichst aktueller Stand. Sie ermöglichen exakte Flächen-, Volumen- und A/V-Verhältnis-Berechnungen. Bei kleineren Wohnungen reicht oft der Wohnungsgrundriss aus den Hausunterlagen, bei Häusern helfen Erdgeschoß-, Obergeschoß- und Schnittpläne am meisten.

  • Schwer ersetzbar

    Baubeschreibung / Bauunterlagen

    Bauteilaufbauten, verwendete Dämmstoffe und Schichtdicken, entscheidend für die thermische Bewertung der Hülle. Bei Bestand oft nur als Bauakt vorhanden, manchmal beim Magistrat archiviert. Wenn Sie einen Bauakt-Auszug haben, ist das Gold wert.

  • Direkter Klassen-Hebel

    Sanierungsdokumentationen

    Belege über energetische Verbesserungen, Wärmedämmverbundsystem, Fenstertausch (mit Uw-Wert), Dachdämmung, Heizungstausch. Rechnungen, Fördernachweise (Bundes-, Landes- und Regionalförderungen), Datenblätter der eingebauten Komponenten. Ohne Belege müssen wir mit altersspezifischen Annahmen arbeiten, meist konservativer.

  • Schnellzugang

    Heizungs- und Haustechnik-Unterlagen

    Typenschilder von Wärmeerzeuger, Speicher, Lüftungsanlage, Wärmepumpe, Solarthermie. Baujahr, Leistung, Wärmemengenzähler-Daten. Datenblätter wenn verfügbar. Wir machen bei der Befundung Fotos der Typenschilder, aber Datenblätter ergänzen viele technische Details.

  • Plausibilisierung

    Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre

    Heizöl-, Gas- oder Stromabrechnungen, Fernwärme-Verbrauch, Pellets-Belege. Sie helfen beim Plausibilitätsabgleich mit den berechneten Kennzahlen. Achtung: HWB ist eine Norm-Berechnung bei 20 °C, nicht der reale Verbrauch, Abweichungen sind normal, aber große Differenzen sind ein Indiz für Datenlücken.

  • Referenz, kein Ersatz

    Frühere Gutachten oder Energieausweise

    Liefern Referenzwerte und Maßnahmen-Empfehlungen aus früheren Begehungen. Dürfen aber nicht ungeprüft übernommen werden, wenn der alte Energieausweis 8 Jahre alt ist, hat sich oft viel verändert (Fenster, Dach, Heizung). Eine neue Befundung ist Pflicht; der alte Energieausweis hilft beim Vergleich Vorher/Nachher.

04 / Vor-Ort

Was wir bei der Befundung erheben.

Bei der Vor-Ort-Besichtigung dokumentieren wir den Ist-Zustand normgerecht und plausibilisieren die vorhandenen Unterlagen:

  • Bauteile (Außenwände, Dach, Decken, Bodenplatte) inkl. Schichtaufbau und Dämmqualität
  • Fenster und Türen, Verglasung, Rahmen, U-Werte, Sanierungszustand
  • Heizsystem, Wärmeerzeuger, Verteilung, Speicher, Regelung
  • Warmwasserbereitung und Lüftung
  • Solaranlage, Photovoltaik, Wärmepumpe falls vorhanden
  • Erkennbare Sanierungen oder Abweichungen von Plänen

Die Dauer einer Begehung liegt typisch bei 30–90 Minuten, abhängig von Größe und Komplexität.

05 / Wenn nichts vorhanden ist

Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis.

Bei alten Gebäuden, Erbschaften oder Käufen sind Pläne oft nicht mehr greifbar. Das ist kein Problem: Wir erheben die Geometrie vor Ort, prüfen die Bauteilaufbauten visuell und mit Konstruktionserfahrung, und schließen Datenlücken mit altersspezifischen Annahmen, transparent dokumentiert.

Bei der Anfrage geben Sie einfach an, welche Unterlagen Sie haben. Wir sagen Ihnen, ob etwas fehlt und ob das den Aufwand beeinflusst.

06 / Sonderfälle

Typische Situationen.

  • Erbschaft oder Verkauf ohne Pläne

    Klassischer Fall bei älteren Häusern. Der Erbe hat keine Pläne, vielleicht nicht mal eine Baubeschreibung. Wir nehmen die Geometrie vor Ort vollständig auf und arbeiten mit altersspezifischen Annahmen für nicht aufschließbare Bauteile. Der Preis liegt typischerweise im oberen Drittel der Spanne, weil die Befundung länger dauert.

  • Bauakt beim Magistrat / der Gemeinde

    Wenn Sie keine Pläne haben, kann der Bauakt beim örtlichen Magistrat oder der Bauamts-Stelle helfen. Akteneinsicht ist meist gegen Gebühr möglich, der Eigentümer (oder bevollmächtigte Person) erhält Kopien der historischen Baubeschreibung und Grundrisse. Das spart bei der Befundung Zeit und Geld.

  • Mehrparteienhaus über Hausverwaltung

    Bei Eigentumswohnungen oder Mietobjekten in Mehrparteienhäusern hat oft die Hausverwaltung die zentralen Unterlagen, Hausplan, Heizungsanlage, Sanierungshistorie. Eine kurze Anfrage an die Hausverwaltung erspart Ihnen viel Sucherei. Wir koordinieren das auf Wunsch direkt.

  • Neubau oder Bauphase

    Bei Neubauten sind die Pläne aktueller Stand, Bauausführung, OIB-konforme Berechnung, Energieausweis als Beilage zur Baufertigstellungsanzeige. Hier brauchen wir die finalen Pläne und die Bauteilaufbauten. Wenn Sie planen, Förderungen abzurufen, kümmern wir uns um die OIB-RL-6-konforme Berechnung mit Vorab-Bestätigung.

  • Sehr alte Gebäude (Gründerzeit, Vorkriegszeit)

    Pläne sind oft fragmentarisch, Bauteilaufbauten unklar. Massivbau aus der Gründerzeit hat bekannte Konstruktionsmuster (Vollziegel, Holzbalkendecken, Kastenfenster), die wir mit Erfahrungswerten ansetzen können. Eine vollständige Bauaufnahme vor Ort ist hier umfassender, aber kein Hindernis.

  • Denkmalgeschützte Gebäude

    Denkmalschutz hebt die Pflicht zum Energieausweis nicht auf, seit EAVG 2012 gilt sie auch hier. Die OIB-Richtlinie 6 sieht aber Erleichterungen bei den Mindestanforderungen vor, weil bauliche Maßnahmen wie außenliegende Dämmung oder Fenstertausch oft eingeschränkt sind. Bescheid des Bundesdenkmalamts bei der Anfrage mitschicken, dann planen wir die Auflagen ein.

07 / Häufige Fragen

Häufige Fragen.

  • Ist eine Vor-Ort-Besichtigung wirklich notwendig?

    Ja. Der Energieausweis hat Gutachtenscharakter. Nach § 6 EAVG haftet der Aussteller dem Käufer oder Bestandnehmer unmittelbar für die Richtigkeit. Bei Bestandsgebäuden lassen sich Bauteile, Dämmung, Fenster, Heizung und Warmwasser nur durch eine Befundung am Objekt verlässlich erfassen. Reine Ferndiagnosen entsprechen nicht dem Sorgfaltsmaßstab eines fachkundigen Energieausweiserstellers.

    Weitere Details

  • Wie viel kostet ein Energieausweis?

    Wohnungen beginnen typischerweise ab €400, Einfamilienhäuser ab €600, Mehrparteienhäuser ab €1.000, Gewerbeobjekte ab €900. Der Endpreis hängt von Größe, Geometrie, Sanierungsstand und Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Sie erhalten vor Auftragserteilung ein verbindliches Festpreis-Angebot.

  • Wie schnell erhalte ich meinen Energieausweis?

    Sie erhalten den Energieausweis in der Regel innerhalb weniger Werktage nach der Vor-Ort-Besichtigung. Bei dringenden Fällen ist eine beschleunigte Abwicklung möglich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Grundrisse, Baupläne, Sanierungsbelege und Angaben zur Haustechnik sind für die Erstellung besonders hilfreich, ersetzen aber nicht die Vor-Ort-Besichtigung. Bei der Befundung dokumentieren wir den Ist-Zustand, plausibilisieren vorhandene Unterlagen und ermitteln fehlende Angaben durch Erhebung am Objekt. Wo Dokumente fehlen, kann ergänzend recherchiert werden, etwa bei Hausverwaltung, Behörden oder im Archiv.

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