Hausverwaltungen
Energieausweise für Ihr Portfolio:
gebündelt geplant.
- Bundesländer
- 9von 9
- Begehung
- vor Ort
- Antwort
- innerhalbeines Werktags
- Ausstellung
- 5–10Werktage
- Gültigkeit
- 10Jahre
01 / Ausgangslage
Viele Objekte, ein Ablaufdatum nach dem anderen.
Ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig. In Beständen mit zahlreichen Liegenschaften fällt die Frist nicht einmalig an, sondern fortlaufend. Energieausweise mit Ausstellungsjahr 2016 laufen derzeit aus; frühere Ausstellungsjahre sind in der Regel bereits abgelaufen. Hinzu kommt die EAVG-Novelle 2026: Seit 1.7.2026 sind im Inserat andere Kennwerte anzugeben als bisher, und der Energieausweis ist erstmals auch bei der Verlängerung bestehender Miet- und Pachtverträge vorzulegen. Werden Energieausweise objektweise einzeln beauftragt, entstehen Einzelanfahrten, unterschiedliche Formate und Zeitdruck bei jeder Neuvermietung. Ein geplanter Gesamtdurchgang ordnet das anders: Bestand erfassen, Begehungen bündeln, einheitlich dokumentieren.
02 / Pflichten
Was bei Vermietung, Verkauf und Vertragsverlängerung gilt.
Bei Vermietung und Verkauf galt der Energieausweis schon vor der Novelle: Energiekennwerte ins Inserat, Vorlage rechtzeitig vor der Vertragserklärung, Aushändigung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss (Stand 1.7.2026, Quelle: RIS, BGBl. I Nr. 38/2026). Seit der EAVG-Novelle 2026 ändern sich zwei Punkte; Strafe und Haftung bleiben unverändert:
- Inseratsangaben: Energieeffizienzklasse, Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf statt HWB und fGEE; für nach altem Recht ausgestellte, weiterhin gültige Energieausweise gilt eine Übergangsregel
- Vertragsverlängerung: die Vorlage- und Aushändigungspflicht gilt auch bei bestehenden Miet- und Pachtverhältnissen, nicht mehr nur beim Neuabschluss
- Verwaltungsstrafe bei fehlenden oder falschen Angaben: unverändert bis zu 1.450 € je Verstoß (§ 9 EAVG)
- Für die Richtigkeit des Energieausweises haftet der Aussteller nach § 6 EAVG unmittelbar gegenüber Käufer oder Bestandnehmer. Eine dokumentiert sorgfältige Anbieterwahl gehört deshalb zur Absicherung der Verwaltung gegenüber Eigentümern und Eigentümergemeinschaften
03 / Leistungsmodell
Portfolio-Betreuung für Ihren Bestand.
Wir betreuen Ihren Bestand als Ganzes: ein Ansprechpartner, gebündelte Begehungen und einheitliche Dokumentation:
- Bestandsanalyse: Sie übermitteln Ihre Objektliste, wir erfassen, welcher Energieausweis wann abläuft und wo Handlungsbedarf besteht
- Gebündelte Begehungstermine: Objekte einer Region werden als Tour geplant, statt jede Liegenschaft einzeln anzufahren
- Rahmenkonditionen ab etwa fünf Objekten, mit Staffelung nach Umfang. Die Konditionen legen wir im Erstgespräch fest
- Einheitliche Übergabe: Energieausweis als PDF plus Eintragung in die zuständige Landesdatenbank (ZEUS, WUKSEA oder EAWZ je Bundesland), im selben Format für alle Objekte
- Fester Ansprechpartner für das gesamte Portfolio, auch wenn zwischendurch ein einzelnes Objekt kurzfristig gebraucht wird
- Dokumentation, die Sie gegenüber Eigentümern und Eigentümergemeinschaften direkt verwenden können
04 / Portfolio-Übersicht
Welcher Energieausweis wann abläuft.
Mit einer Rahmenvereinbarung erhalten Sie zu Ihrem Bestand eine laufend gepflegte Portfolio-Übersicht: welcher Energieausweis wann abläuft, wo Handlungsbedarf entsteht und welche Objekte für den nächsten gebündelten Durchgang anstehen. Den Zugang richten wir persönlich für Sie ein, Grundlage ist die Objektliste aus der Bestandsanalyse. Die Übersicht pflegen wir für Ihren Bestand laufend nach.
05 / Ablauf
Von der Objektliste bis zur Eintragung.
Der Einstieg ist bewusst formlos, eine Objektliste als Excel oder PDF genügt.
01
Schritt
Objektliste übermitteln
Was passiert
Adressen und, soweit vorhanden, Baujahr und bestehende Energieausweise. Vollständigkeit ist keine Voraussetzung.
02
Schritt
Analyse und Terminplan
Was passiert
Wir ordnen den Bestand nach Dringlichkeit und schlagen gebündelte Begehungstermine je Region vor.
03
Schritt
Vor-Ort-Begehungen
Was passiert
Jeder Energieausweis entsteht nach einer Befundung am Objekt, auch bei gebündelten Terminen.
04
Schritt
Ausstellung und Eintragung
Was passiert
Energieausweis als PDF, Eintragung in die Landesdatenbank, einheitliche Dokumentation für Ihre Akten.
06 / Qualität
Warum die Begehung im Portfolio erst recht zählt.
Der Aussteller haftet nach § 6 EAVG unmittelbar gegenüber Käufer oder Bestandnehmer für die Richtigkeit des Energieausweises, die ausgewiesenen Kennzahlen gelten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 ABGB. Im verwalteten Bestand multipliziert sich dieses Thema mit jedem Objekt: Ein Energieausweis, der nur nach Aktenlage erstellt wurde, ist im Streitfall schwer zu verteidigen. Im Altbestand ist die Aktenlage selten vollständig. Deshalb entsteht bei uns jeder Energieausweis nach einer Vor-Ort-Befundung, auch bei gebündelten Terminen. Das Ergebnis ist eine einheitliche, belastbare Datenbasis über das gesamte Portfolio statt eines Flickenteppichs aus Energieausweisen unterschiedlicher Herkunft und Qualität.
07 / Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Ab wie vielen Objekten lohnt sich eine Rahmenvereinbarung?
Ab etwa fünf Objekten planen wir Begehungen als Tour und bieten Staffelkonditionen an. Die konkreten Konditionen hängen von Regionen, Gebäudetypen und Datenlage ab und werden im Erstgespräch festgelegt. Auch unter fünf Objekten nehmen wir Portfolio-Anfragen gerne an, dann meist als gesammelte Einzelaufträge mit einem Ansprechpartner.
Können Sie Objekte in mehreren Bundesländern abwickeln?
Ja. Wir arbeiten österreichweit und übernehmen die Eintragung in die jeweils zuständige Landesdatenbank, also ZEUS, WUKSEA oder EAWZ je nach Bundesland. Sie erhalten für alle Objekte dieselbe Dokumentation im selben Format, unabhängig davon, wo das Gebäude steht.
Wie schnell geht es, wenn ein Objekt kurzfristig inseriert werden soll?
Standardweg: Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb eines Werktags, Vor-Ort-Termin meist innerhalb von ein bis zwei Wochen, Ausstellung 5–10 Werktage nach der Begehung. Bei dringenden Fällen, etwa vor einer Inseratschaltung, versuchen wir einen früheren Termin zu finden. Für Bestandskunden mit Rahmenvereinbarung lassen sich Einzelobjekte in laufende Touren einschieben.
Was gilt seit 1.7.2026 für Inserate und Mietverträge?
Die EAVG-Novelle 2026 (BGBl. I Nr. 38/2026) ändert zwei Punkte seit 1.7.2026: Inseratsangaben sind Energieeffizienzklasse, Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf statt HWB und fGEE; für nach altem Recht ausgestellte, weiterhin gültige Energieausweise gilt eine Übergangsregel. Neu ist auch die Vorlage- und Aushändigungspflicht bei der Verlängerung bestehender Miet- und Pachtverträge. Die Verwaltungsstrafe bei fehlenden oder falschen Angaben liegt unverändert bei bis zu 1.450 € je Verstoß (§ 9 EAVG).
Brauchen wir für den Energieausweis einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft?
Die Einholung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises für das Gebäude zählt in der Praxis zur laufenden Verwaltung. Ob im Einzelfall ein Beschluss oder eine Information der Eigentümer sinnvoll ist, richtet sich nach Verwaltungsvertrag und Anlass und liegt in Ihrer Beurteilung. Auf Wunsch stellen wir Angebot und Leistungsbeschreibung für Ihre interne Dokumentation bereit, etwa für die Eigentümerversammlung.
Was ist mit Objekten, zu denen kaum Unterlagen existieren?
Gerade im Altbestand sind Pläne oft unvollständig oder verschollen. Bei der Vor-Ort-Befundung dokumentieren wir den Ist-Zustand, plausibilisieren vorhandene Unterlagen und ermitteln fehlende Angaben durch Erhebung am Objekt. Wo Dokumente fehlen, kann ergänzend recherchiert werden, etwa bei Behörden oder im Archiv.
Portfolio besprechen?
Objektliste, Regionen und Konditionen klären wir im Erstgespräch. Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, wir melden uns innerhalb eines Werktags.