Hausverwaltungen
Energieausweise für Ihr Portfolio:
gebündelt statt einzeln.
- Bundesländer
- 9von 9
- Begehung
- vor Ort
- Antwort
- innerhalb24 Stunden
- Ausstellung
- 5–10Werktage
- Gültigkeit
- 10Jahre
01 / Ausgangslage
Viele Objekte, ein Ablaufdatum nach dem anderen.
Ein Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig. Wer einen Bestand mit Dutzenden Liegenschaften verwaltet, hat deshalb laufend auslaufende Ausweise: Die um 2016 ausgestellten erreichen gerade jetzt ihr Ablaufdatum, ältere Jahrgänge sind bereits abgelaufen. Dazu kommt die EAVG-Novelle 2026: Seit 1.7.2026 gehören die Energiekennwerte bereits ins Inserat, und der Energieausweis ist auch bei der Verlängerung bestehender Mietverträge vorzulegen. Wer jeden Ausweis einzeln beauftragt, hat Einzelanfahrten, unterschiedliche Formate und Zeitdruck bei jeder Neuvermietung. Die Alternative ist ein geplanter Durchgang: Bestand erfassen, Begehungen bündeln, einheitlich dokumentieren.
02 / Pflichten
Was bei Vermietung, Verkauf und Vertragsverlängerung gilt.
Die Anforderungen an Vermietung und Verkauf sind mit der EAVG-Novelle 2026 gestiegen (Stand 1.7.2026, Quelle: RIS, BGBl. I Nr. 38/2026):
- In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen sind die geforderten Energiekennwerte bereits anzugeben; der Energieausweis selbst ist rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung vorzulegen und binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen
- Inserate müssen seit 1.7.2026 Energieeffizienzklasse, Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf ausweisen, nicht mehr HWB und fGEE
- Neu seit 1.7.2026: Auch bei der Verlängerung bestehender Miet- und Pachtverträge ist der Energieausweis vorzulegen
- Fehlende oder falsche Angaben kosten bis zu 1.450 € Verwaltungsstrafe je Verstoß (§ 9 EAVG)
- Für die Richtigkeit des Ausweises haftet der Aussteller nach § 6 EAVG unmittelbar gegenüber Käufer oder Bestandnehmer. Eine dokumentiert sorgfältige Anbieterwahl gehört deshalb zur Absicherung der Verwaltung gegenüber Eigentümern und Eigentümergemeinschaften
03 / Leistungsmodell
Portfolio-Betreuung statt Einzelauftrag.
Wir arbeiten nicht objektweise, sondern in Ihrem Bestand:
- Bestandsanalyse: Sie übermitteln Ihre Objektliste, wir erfassen, welcher Energieausweis wann abläuft und wo Handlungsbedarf besteht
- Gebündelte Begehungstermine: Objekte einer Region werden als Tour geplant, statt jede Liegenschaft einzeln anzufahren
- Rahmenkonditionen ab etwa fünf Objekten, mit Staffelung nach Umfang. Die Konditionen legen wir im Erstgespräch fest
- Einheitliche Übergabe: Energieausweis als PDF plus Eintragung in die zuständige Landesdatenbank (ZEUS, WUKSEA oder EAWZ je Bundesland), im selben Format für alle Objekte
- Fester Ansprechpartner für das gesamte Portfolio, auch wenn zwischendurch ein einzelnes Objekt kurzfristig gebraucht wird
- Dokumentation, die Sie gegenüber Eigentümern und Eigentümergemeinschaften direkt verwenden können
04 / Portfolio-Übersicht
Welcher Energieausweis wann abläuft.
Mit einer Rahmenvereinbarung erhalten Sie zu Ihrem Bestand eine laufend gepflegte Portfolio-Übersicht: welcher Energieausweis wann abläuft, wo Handlungsbedarf entsteht und welche Objekte für den nächsten Seriendurchgang anstehen. Den Zugang richten wir persönlich für Sie ein, Grundlage ist die Objektliste aus der Bestandsanalyse. Die Übersicht bauen wir gemeinsam mit den Verwaltungen aus, die damit arbeiten.
05 / Ablauf
Von der Objektliste bis zur Eintragung.
Der Einstieg ist bewusst formlos, eine Objektliste als Excel oder PDF genügt.
| Schritt | Was passiert | |
|---|---|---|
| 01 | Objektliste übermitteln | Adressen und, soweit vorhanden, Baujahr und bestehende Ausweise. Vollständigkeit ist keine Voraussetzung. |
| 02 | Analyse und Terminplan | Wir ordnen den Bestand nach Dringlichkeit und schlagen gebündelte Begehungstermine je Region vor. |
| 03 | Vor-Ort-Begehungen | Jeder Energieausweis entsteht nach einer Befundung am Objekt, auch im Seriendurchgang. |
| 04 | Lieferung und Eintragung | Energieausweis als PDF, Eintragung in die Landesdatenbank, einheitliche Dokumentation für Ihre Akten. |
06 / Qualität
Warum die Begehung im Portfolio erst recht zählt.
Der Aussteller haftet nach § 6 EAVG unmittelbar gegenüber Käufer oder Bestandnehmer für die Richtigkeit des Energieausweises, die ausgewiesenen Kennzahlen gelten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 ABGB. Im verwalteten Bestand multipliziert sich dieses Thema mit jedem Objekt: Ein Ausweis, der nur nach Aktenlage erstellt wurde, ist im Streitfall schwer zu verteidigen, und im Altbestand ist die Aktenlage selten vollständig. Deshalb entsteht bei uns jeder Energieausweis nach einer Vor-Ort-Befundung, auch im Seriendurchgang. Das Ergebnis ist eine einheitliche, belastbare Datenbasis über das gesamte Portfolio statt eines Flickenteppichs aus Ausweisen unterschiedlicher Herkunft und Qualität.
07 / Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Ab wie vielen Objekten lohnt sich eine Rahmenvereinbarung?
Ab etwa fünf Objekten planen wir Begehungen als Tour und bieten Staffelkonditionen an. Die konkreten Konditionen hängen von Regionen, Gebäudetypen und Datenlage ab und werden im Erstgespräch festgelegt. Auch unter fünf Objekten nehmen wir Portfolio-Anfragen gerne an, dann meist als gesammelte Einzelaufträge mit einem Ansprechpartner.
Können Sie Objekte in mehreren Bundesländern abwickeln?
Ja. Wir arbeiten österreichweit und übernehmen die Eintragung in die jeweils zuständige Landesdatenbank, also ZEUS, WUKSEA oder EAWZ je nach Bundesland. Sie erhalten für alle Objekte dieselbe Dokumentation im selben Format, unabhängig davon, wo das Gebäude steht.
Wie schnell geht es, wenn ein Objekt kurzfristig inseriert werden soll?
Standardweg: Antwort auf Ihre Anfrage innerhalb von 24 Stunden, Vor-Ort-Termin meist innerhalb von ein bis zwei Wochen, Lieferung 5–10 Werktage nach der Begehung. Bei dringenden Fällen, etwa vor einer Inseratschaltung, versuchen wir einen früheren Termin zu finden. Für Bestandskunden mit Rahmenvereinbarung lassen sich Einzelobjekte in laufende Touren einschieben.
Was gilt seit 1.7.2026 für Inserate und Mietverträge?
Die EAVG-Novelle 2026 (BGBl. I Nr. 38/2026) verlangt seit 1.7.2026 Energieeffizienzklasse, Heizwärmebedarf (HWB) und Endenergiebedarf bereits im Inserat. Für noch nach altem Recht ausgestellte, weiterhin gültige Energieausweise dürfen im Inserat übergangsweise weiter HWB und fGEE stehen. Zusätzlich ist der Energieausweis nun auch bei der Verlängerung bestehender Miet- und Pachtverträge vorzulegen. Die Verwaltungsstrafe bei fehlenden oder falschen Angaben liegt unverändert bei bis zu 1.450 € je Verstoß (§ 9 EAVG).
Brauchen wir für den Energieausweis einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft?
Die Einholung des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises für das Gebäude zählt in der Praxis zur laufenden Verwaltung. Ob im Einzelfall ein Beschluss oder eine Information der Eigentümer sinnvoll ist, richtet sich nach Verwaltungsvertrag und Anlass und liegt in Ihrer Beurteilung. Wir liefern auf Wunsch die Unterlagen für Ihre interne Dokumentation, etwa Angebot und Leistungsbeschreibung für die Eigentümerversammlung.
Was ist mit Objekten, zu denen kaum Unterlagen existieren?
Gerade im Altbestand sind Pläne oft unvollständig oder verschollen. Bei der Vor-Ort-Befundung dokumentieren wir den Ist-Zustand, plausibilisieren vorhandene Unterlagen und ermitteln fehlende Angaben durch Erhebung am Objekt. Wo Dokumente fehlen, kann ergänzend recherchiert werden, etwa bei Behörden oder im Archiv.
Portfolio besprechen?
Objektliste, Regionen und Konditionen klären wir im Erstgespräch. Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, wir melden uns innerhalb eines Werktags.