Pflicht
Wann ist der
Energieausweis Pflicht?
- Bundesländer
- 9von 9
- Begehung
- vor Ort
- Antwort
- innerhalb24 Stunden
- Ausstellung
- 5–10Werktage
- Gültigkeit
- 10Jahre
01 / Pflichtanlässe
Wann ein gültiger Energieausweis vorliegen muss.
- Verkauf einer Immobilie, vor Vertragsabschluss
- Vermietung oder Verpachtung, spätestens zur Inseratschaltung
- Neubau, als Beilage zum Bauansuchen
- Größere Renovierung, definiert als > 25 % der Gebäudehülle oder Renovierungswert > 25 % des Gebäudewerts
- Aushangpflicht bei Behördengebäuden ≥ 250 m² und stark frequentierten Nicht-Wohngebäuden ≥ 500 m²
02 / Inseratspflicht
HWB und fGEE müssen schon im Inserat stehen.
Seit 1.12.2012 sind HWB (Heizwärmebedarf in kWh/m²a) und fGEE (Gesamtenergieeffizienz-Faktor) als Pflichtangaben in jedem Inserat anzugeben, gleich, ob auf Immobilien-Plattformen, in Print, auf Aushängen oder im Schaufenster. Vermieter und Verkäufer müssen die Werte korrekt übernehmen, die Verantwortung liegt beim Inserierenden.
03 / Konsequenzen bei Fehlen
Was passiert, wenn der Energieausweis fehlt oder unrichtig ist?
- Verwaltungsstrafe bis 1.450 € je Verstoß (§ 9 EAVG 2012)
- Käufer/Mieter darf den Energieausweis auf Kosten des Verkäufers/Vermieters einholen (§ 7 EAVG)
- Die ausgewiesenen Energiekennzahlen gelten als bedungene Eigenschaft (§ 922 ABGB)
- Schadenersatzansprüche und Gewährleistung bei falschen Werten
- Vertragsanfechtung möglich
04 / Ausnahmen
Wann der Energieausweis nicht gebraucht wird.
Befristete Mietverlängerungen mit Erstbezug vor 1.12.2012 sind ausgenommen. Saisongebäude und Ferienwohnungen mit weniger als einem Viertel ganzjähriger Nutzung benötigen keinen Energieausweis (Bestätigung des Ausstellers nötig). Denkmalgeschützte Gebäude sind seit EAVG 2012 nicht mehr generell ausgenommen, die OIB-RL 6 sieht aber Erleichterungen vor.
05 / Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Wie viel kostet ein Energieausweis?
Wohnungen beginnen typischerweise ab €400, Einfamilienhäuser ab €600, Mehrparteienhäuser ab €1.000, Gewerbeobjekte ab €900. Der Endpreis hängt von Größe, Geometrie, Sanierungsstand und Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Sie erhalten vor Auftragserteilung ein verbindliches Festpreis-Angebot.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Eine „Verlängerung“ gibt es nicht: nach Ablauf wird ein vollständig neuer Energieausweis erstellt, inklusive Vor-Ort-Begehung und vollständiger Datenerhebung. Auch nach umfassenden Sanierungen, Heizungstausch, Fenstertausch oder Zubau ist ein neuer Energieausweis nötig, da sich Kennwerte deutlich verändern.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung muss spätestens zur Inseratschaltung ein gültiger Energieausweis vorliegen. Heizwärmebedarf (HWB) und Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) gehören bereits ins Inserat. Außerdem verlangen ihn Förderstellen, Banken, Bauverhandlungen im Neubau und größere Sanierungen. Fehlende oder falsche Angaben können Verwaltungsstrafen und Gewährleistungsansprüche nach sich ziehen.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes und wird umgangssprachlich auch Typenschild des Hauses genannt. Vereinfacht gesagt enthält er Angaben dazu, wie effizient die thermische Hülle ist und wie energieeffizient das Gebäude insgesamt bewertet wird. In Österreich ist er bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung gesetzlich vorgeschrieben (EAVG 2012).
Wer haftet für einen fehlerhaften Energieausweis?
Der Energieausweisersteller haftet nach § 6 EAVG unmittelbar gegenüber Käufer oder Bestandnehmer für die Richtigkeit. Die ausgewiesenen Energiekennzahlen gelten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 ABGB. Zusätzlich greift die erhöhte Sorgfaltspflicht des Sachverständigen nach § 1299 ABGB. Bei einem Auswahlverschulden kann auch der Auftraggeber, etwa eine Hausverwaltung, ein Mitverschulden tragen.
Bereit für Ihren Energieausweis?
Adresse und Gebäudetyp angeben, Sie bekommen ein verbindliches Festpreis-Angebot. Keine Vorab-Kosten.