Energieberatungsprotokoll
Energieberatungsprotokoll
die Eintrittskarte zur Heizungsförderung.
- Bundesländer
- 9von 9
- Begehung
- vor Ort
- Antwort
- innerhalbeines Werktags
- Ausstellung
- 5–10Werktage
- Gültigkeit
- 10Jahre
01 / Grundlagen
Was ist ein Energieberatungsprotokoll?
Das Energieberatungsprotokoll dokumentiert eine Energieberatung nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes: den energetischen Zustand des Gebäudes, die besprochenen Maßnahmen und die Empfehlungen der Beraterin oder des Beraters. Seit der Sanierungsoffensive 2026 ist es die zentrale Fördervoraussetzung: Für die Registrierung zur Aktion Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas“) muss beim Ein- und Zweifamilienhaus ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes hochgeladen werden, ein Energieausweis wird dort nicht anerkannt. Im mehrgeschoßigen Wohnbau gilt eine Ausnahme: Dort wird alternativ ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis akzeptiert. Die Beratung kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen; das Protokoll soll aktuell sein und sich auf das geplante Vorhaben beziehen. Der Sanierungsbonus für Dämmung und Fenstertausch ist seit 02.02.2026 ausgesetzt, die Kesseltausch-Aktion läuft weiter, solange Budget verfügbar ist. Stand 01.07.2026, Quelle: sanierungsoffensive.gv.at.
02 / Bezugsquellen
Wo Sie das Protokoll bekommen: bei Ihrem Bundesland.
Ausgestellt wird das Protokoll von unabhängigen, befugten Energieberaterinnen und Energieberatern nach den Vorgaben der jeweiligen Landesberatungsstelle. Wir stellen keine Energieberatungsprotokolle aus: Was Ihr Bundesland kostenlos anbietet, müssen Sie nicht bei uns kaufen. Die offizielle Liste aller Beratungsstellen ist auf sanierungsoffensive.gv.at verlinkt, in unserem Einzugsgebiet sind das:
- Wien: Energieberatung der Stadt Wien, kostenlose telefonische und persönliche Erstberatung
- Niederösterreich: Energieberatung Niederösterreich (eNu), kostenlose Beratung zu Sanierung und Heizungstausch
- Burgenland: Energieberatung Burgenland (eb-bgld.at), kostenlose Beratung, Begehung im Land verfügbar
- Alle übrigen Bundesländer: Beratungsstelle laut offizieller Liste, meist kostenlos oder mit geringem Kostenbeitrag
03 / Abgrenzung
Das Protokoll ist die Eintrittskarte, nicht der Plan.
Vier Dokumente, vier Aufgaben. Das Energieberatungsprotokoll öffnet die Fördertür. Welche Heizung in welcher Größe eingebaut wird und welche Maßnahme zuerst kommt, beantworten andere Unterlagen.
| Dokument | Aufgabe | Beantwortet |
|---|---|---|
| Energieberatungsprotokoll | Fördervoraussetzung, dokumentierte Beratung des Bundeslandes | Bekomme ich die Förderung? |
| Energieausweis | Gesetzlicher Effizienznachweis für Verkauf, Vermietung und Neubau | Wie effizient ist das Gebäude? |
| Heizlastberechnung | Dimensionierung der Heizung nach ÖNORM H 7500 | Welche Leistung in kW braucht die neue Heizung? |
| Renovierungspass (Sanierungskonzept) | Sanierungsfahrplan in Etappen | Welche Maßnahme zuerst, was bringt jeder Schritt? |
04 / Dimensionierung
Schon die Registrierung fragt nach Kilowatt.
Bei der Kesseltausch-Registrierung geben Sie neben dem Protokoll auch das neue Heizungssystem an, inklusive Kosten und Leistung in Kilowatt. Genau diese Zahl liefert das Energieberatungsprotokoll nicht: Es empfiehlt Maßnahmen, rechnet aber keine Heizlast. Wer die Leistung schätzt oder einer Faustregel vertraut, wählt die Wärmepumpe erfahrungsgemäß zu groß; sie taktet dann, verbraucht mehr Strom und verschleißt schneller. Dazu kommt eine harte Förderbedingung: Wärmepumpen werden nur gefördert, wenn die Vorlauftemperatur im Heizkreis 55 °C nicht überschreitet. Ob Ihre bestehenden Heizkörper bei 55 °C die Räume noch warm bekommen, zeigt erst die raumweise Heizlastberechnung nach ÖNORM H 7500. Planungsleistungen wie diese sind bei der Kesseltausch-Aktion grundsätzlich förderungsfähig.
05 / Sanierungskonzept
Erst das Konzept, dann die Maßnahme.
Das Protokoll listet Empfehlungen, ein Sanierungskonzept legt die Reihenfolge fest. Der Unterschied wird teuer, wenn er fehlt: Wird zuerst die Heizung getauscht und später gedämmt, ist die neue Wärmepumpe rückwirkend überdimensioniert, weil das gedämmte Haus nur noch einen Bruchteil der Leistung braucht. Für diese Planung gibt es seit der EU-Gebäuderichtlinie 2024 ein eigenes Instrument: den Renovierungspass. Er wird vor Ort erhoben, rechnet jede Etappe mit Einsparung und Effizienzklasse durch und erfüllt damit auch Anforderungen an ein Sanierungskonzept. Wer schrittweise saniert, bekommt so eine belastbare Grundlage, die über den Zweck des Energieberatungsprotokolls hinausgeht.
06 / Ablauf
Aus einer Begehung: Energieausweis, Heizlast, Renovierungspass.
Für den Energieausweis erheben wir bei der Vor-Ort-Begehung ohnehin Gebäudehülle, Bauteilaufbauten und Haustechnik. Aus denselben Daten entstehen auf Wunsch die Heizlastberechnung und der Renovierungspass, ohne zweite Datenaufnahme. So ergänzen sich die Unterlagen: Das Protokoll Ihres Bundeslandes öffnet die Förderung, Heizlast und Renovierungspass sorgen dafür, dass die geförderte Investition richtig dimensioniert und in der richtigen Reihenfolge geplant ist. Je nach Landesförderung wird zusätzlich ein Energieausweis verlangt, auch der entsteht im selben Termin.
07 / Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Was ist ein Energieberatungsprotokoll?
Die schriftliche Dokumentation einer Energieberatung nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes: der energetische Ist-Zustand des Gebäudes, die besprochenen Maßnahmen und die Empfehlungen der Beraterin oder des Beraters. Bei Förderungen dient es als Nachweis, dass vor der Investition eine unabhängige Beratung stattgefunden hat. Für die Registrierung zur Kesseltausch-Aktion 2026 ist es verpflichtend.
Wo bekomme ich ein Energieberatungsprotokoll und was kostet es?
Bei der Energieberatungsstelle Ihres Bundeslandes: in Wien bei der Energieberatung der Stadt Wien, in Niederösterreich bei der Energieberatung NÖ, im Burgenland bei der Energieberatung Burgenland. Die Beratung ist in den meisten Bundesländern kostenlos oder kostet einen geringen Beitrag und kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen. Die offizielle Liste aller Beratungsstellen finden Sie über sanierungsoffensive.gv.at.
Reicht ein Energieausweis für die Kesseltausch-Registrierung?
Beim Ein- und Zweifamilienhaus nicht: Dort wird für die Registrierung ausschließlich ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes akzeptiert. Im mehrgeschoßigen Wohnbau ist alternativ ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis zulässig (Stand 01.07.2026, Quelle: sanierungsoffensive.gv.at). Der Energieausweis bleibt daneben für Verkauf, Vermietung und viele Landesförderungen verpflichtend, er beantwortet aber eine andere Frage als das Protokoll.
Wie aktuell muss das Energieberatungsprotokoll sein?
Es soll grundsätzlich aktuell sein. Protokolle aus den Vorjahren werden berücksichtigt, wenn sie aussagekräftige Informationen zu genau dem Vorhaben enthalten, für das Sie die Förderung beantragen. Im Zweifel lohnt sich eine neue Beratung, die Wartezeiten der Landesstellen sollten Sie dabei einplanen.
Stellt Energieausweis360 Energieberatungsprotokolle aus?
Nein, bewusst nicht: Das Protokoll bekommen Sie bei der Beratungsstelle Ihres Bundeslandes in der Regel kostenlos, eine bezahlte Ausstellung wäre für Sie ein schlechtes Geschäft. Unsere Arbeit beginnt danach: Energieausweis, Heizlastberechnung und Renovierungspass, also die Unterlagen, mit denen Sie die geförderte Sanierung richtig dimensionieren und in die richtige Reihenfolge bringen.
Was ist der Unterschied zwischen Energieberatungsprotokoll und Sanierungskonzept?
Das Protokoll dokumentiert eine Beratung und ihre Empfehlungen, meist ohne detaillierte Berechnung. Ein Sanierungskonzept legt darüber hinaus Reihenfolge, Umfang und Wirkung der einzelnen Maßnahmen fest. Das standardisierte Instrument dafür ist der Renovierungspass nach EU-Gebäuderichtlinie: vor Ort erhoben, mit Einsparung und Effizienzklasse je Sanierungsetappe.
Warum zusätzlich eine Heizlastberechnung, wenn ich schon ein Protokoll habe?
Weil das Protokoll keine Heizlast rechnet. Schon bei der Kesseltausch-Registrierung geben Sie die Leistung der neuen Heizung in Kilowatt an, und Wärmepumpen werden nur gefördert, wenn die Vorlauftemperatur 55 °C nicht überschreitet. Beides beantwortet erst eine Heizlastberechnung nach ÖNORM H 7500: die benötigte Leistung des Gebäudes und raumweise, ob Ihre Heizkörper bei 55 °C ausreichen.
Sind Planungskosten wie die Heizlastberechnung förderungsfähig?
Bei der Kesseltausch-Aktion sind Planungskosten grundsätzlich förderungsfähig, also immaterielle Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Heizungstausches. Sie dürfen höchstens 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten ausmachen. Ob eine einzelne Leistung anerkannt wird, entscheidet die Abwicklungsstelle KPC im Einzelfall (Stand 01.07.2026, Quelle: sanierungsoffensive.gv.at).
Protokoll geholt, Sanierung planen?
Ob Wärmepumpen-Dimensionierung, Sanierungsfahrplan oder Energieausweis dazu: Was für Ihr Gebäude sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch. Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.