Energieausweis360°

Energieberatungsprotokoll

Energie­beratungs­protokoll
Nachweis für bestehende Förderfälle.

Für den Kesseltausch 2026 war das Energieberatungsprotokoll bei Ein- und Zweifamilienhäusern verpflichtend. Seit 10.07.2026 sind die Budgetmittel der Sanierungsoffensive ausgeschöpft; neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich. Bestehende Fälle bleiben gültig. Was das Protokoll leistet und wo die eigentliche Sanierungsplanung beginnt.
Bundesländer
9von 9
Begehung
vor Ort
Antwort
innerhalbeines Werktags
Ausstellung
5–10Werktage
Gültigkeit
10Jahre

01 / Grundlagen

Was ist ein Energieberatungsprotokoll?

Das Energieberatungsprotokoll dokumentiert eine Energieberatung nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes: den energetischen Zustand des Gebäudes, die besprochenen Maßnahmen und die Empfehlungen der Beraterin oder des Beraters. In der Sanierungsoffensive 2026 war es eine zentrale Fördervoraussetzung: Für die Registrierung zur Aktion Kesseltausch („Raus aus Öl und Gas“) musste beim Ein- und Zweifamilienhaus ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes hochgeladen werden, ein Energieausweis wurde dort nicht anerkannt. Im mehrgeschoßigen Wohnbau war alternativ ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis zulässig. Inzwischen sind beide Förderschienen geschlossen: der Sanierungsbonus seit 02.02.2026, der Kesseltausch seit 10.07.2026. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich; bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge bleiben gültig. Stand 18.08.2026, Quelle: sanierungsoffensive.gv.at.

02 / Bezugsquellen

Wo Sie das Protokoll bekommen: bei Ihrem Bundesland.

Ausgestellt wird das Protokoll von unabhängigen, befugten Energieberaterinnen und Energieberatern nach den Vorgaben der jeweiligen Landesberatungsstelle. Wir stellen keine Energieberatungsprotokolle aus: Was Ihr Bundesland kostenlos anbietet, müssen Sie nicht bei uns kaufen. Die offizielle Liste aller Beratungsstellen ist auf sanierungsoffensive.gv.at verlinkt, in unserem Einzugsgebiet sind das:

  • Wien: Energieberatung der Stadt Wien, kostenlose telefonische und persönliche Erstberatung
  • Niederösterreich: Energieberatung Niederösterreich (eNu), kostenlose Beratung zu Sanierung und Heizungstausch
  • Burgenland: Energieberatung Burgenland (eb-bgld.at), kostenlose Beratung, Begehung im Land verfügbar
  • Alle übrigen Bundesländer: Beratungsstelle laut offizieller Liste, meist kostenlos oder mit geringem Kostenbeitrag

03 / Abgrenzung

Das Protokoll ist ein Nachweis, nicht der Plan.

Vier Dokumente, vier Aufgaben. In bestehenden Förderfällen weist das Energieberatungsprotokoll die Beratung nach. Welche Heizung in welcher Größe eingebaut wird und welche Maßnahme zuerst kommt, beantworten andere Unterlagen.

Dokument

Energieberatungsprotokoll

Aufgabe

Dokumentierte Beratung des Bundeslandes, Nachweis im bestehenden Förderfall

Beantwortet

Welche Maßnahmen wurden empfohlen?

Dokument

Energieausweis

Aufgabe

Gesetzlicher Effizienznachweis für Verkauf, Vermietung und Neubau

Beantwortet

Wie effizient ist das Gebäude?

Dokument

Heizlastberechnung

Aufgabe

Dimensionierung der Heizung nach ÖNORM H 7500

Beantwortet

Welche Leistung in kW braucht die neue Heizung?

Dokument

Renovierungspass (Sanierungskonzept)

Aufgabe

Sanierungsfahrplan in Etappen

Beantwortet

Welche Maßnahme zuerst, was bringt jeder Schritt?

04 / Dimensionierung

Für bestehende Förderfälle zählt die Dimensionierung.

Bei der Kesseltausch-Registrierung mussten neben dem Protokoll auch das neue Heizungssystem, die Kosten und die Leistung in Kilowatt angegeben werden. Genau diese Leistung liefert das Energieberatungsprotokoll nicht: Es empfiehlt Maßnahmen, rechnet aber keine Heizlast. Wer die Leistung schätzt oder einer Faustregel vertraut, wählt die Wärmepumpe erfahrungsgemäß zu groß; sie taktet dann, verbraucht mehr Strom und verschleißt schneller. In bestehenden Förderfällen gilt außerdem die Förderbedingung, dass die Vorlauftemperatur im Heizkreis bei Wärmepumpen 55 °C nicht überschreitet. Ob Ihre Heizkörper bei 55 °C die Räume noch warm bekommen, zeigt erst die raumweise Heizlastberechnung nach ÖNORM H 7500. Planungsleistungen wie diese sind in bestehenden Förderfällen grundsätzlich förderungsfähig.

05 / Sanierungskonzept

Erst das Konzept, dann die Maßnahme.

Das Protokoll listet Empfehlungen, ein Sanierungskonzept legt die Reihenfolge fest. Der Unterschied wird teuer, wenn er fehlt: Wird zuerst die Heizung getauscht und später gedämmt, ist die neue Wärmepumpe rückwirkend überdimensioniert, weil das gedämmte Haus nur noch einen Bruchteil der Leistung braucht. Für diese Planung gibt es seit der EU-Gebäuderichtlinie 2024 ein eigenes Instrument: den Renovierungspass. Er wird vor Ort erhoben, rechnet jede Etappe mit Einsparung und Effizienzklasse durch und erfüllt damit auch Anforderungen an ein Sanierungskonzept. Wer schrittweise saniert, bekommt so eine belastbare Grundlage, die über den Zweck des Energieberatungsprotokolls hinausgeht.

06 / Ablauf

Aus einer Begehung: Energieausweis, Heizlast, Renovierungspass.

Für den Energieausweis erheben wir bei der Vor-Ort-Begehung ohnehin Gebäudehülle, Bauteilaufbauten und Haustechnik. Aus denselben Daten entstehen auf Wunsch die Heizlastberechnung und der Renovierungspass, ohne zweite Datenaufnahme. So ergänzen sich die Unterlagen: Das Protokoll Ihres Bundeslandes dokumentiert die Beratung, Heizlast und Renovierungspass sorgen dafür, dass die Investition richtig dimensioniert und in der richtigen Reihenfolge geplant ist. Je nach Landesförderung wird zusätzlich ein Energieausweis verlangt, auch der entsteht im selben Termin.

07 / Häufige Fragen

Häufige Fragen.

  • Was ist ein Energieberatungsprotokoll?

    Die schriftliche Dokumentation einer Energieberatung nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes: der energetische Ist-Zustand des Gebäudes, die besprochenen Maßnahmen und die Empfehlungen der Beraterin oder des Beraters. Bei Förderungen dient es als Nachweis, dass vor der Investition eine unabhängige Beratung stattgefunden hat. Für die Kesseltausch-Aktion 2026 war es bei der Registrierung verpflichtend; neue Registrierungen sind seit 10.07.2026 nicht mehr möglich.

  • Wo bekomme ich ein Energieberatungsprotokoll und was kostet es?

    Bei der Energieberatungsstelle Ihres Bundeslandes: in Wien bei der Energieberatung der Stadt Wien, in Niederösterreich bei der Energieberatung NÖ, im Burgenland bei der Energieberatung Burgenland. Die Beratung ist in den meisten Bundesländern kostenlos oder kostet einen geringen Beitrag und kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen. Die offizielle Liste aller Beratungsstellen finden Sie über sanierungsoffensive.gv.at.

  • Reicht ein Energieausweis für die Kesseltausch-Registrierung?

    Bei den bis 10.07.2026 möglichen Registrierungen für Ein- und Zweifamilienhäuser reichte ein Energieausweis nicht: Akzeptiert wurde ausschließlich ein Energieberatungsprotokoll des Bundeslandes. Im mehrgeschoßigen Wohnbau war alternativ ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis zulässig. Die Budgetmittel sind inzwischen ausgeschöpft; bestehende Registrierungen und Anträge bleiben gültig (Stand 18.08.2026, Quelle: sanierungsoffensive.gv.at).

    Wann Sie einen Energieausweis brauchen

  • Wie aktuell muss das Energieberatungsprotokoll sein?

    Für neue Förderanträge stellt sich die Frage derzeit nicht, weil die Sanierungsoffensive 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen ist. In bestehenden Förderfällen gilt: Das Protokoll soll aussagekräftige Informationen zu genau dem Vorhaben enthalten, für das die Förderung registriert wurde. Unabhängig von der Förderung bleibt eine Energieberatung des Bundeslandes vor jeder größeren Sanierung sinnvoll; die Wartezeiten der Landesstellen sollten Sie dabei einplanen.

  • Stellt Energieausweis360 Energieberatungsprotokolle aus?

    Nein, bewusst nicht: Das Protokoll bekommen Sie bei der Beratungsstelle Ihres Bundeslandes in der Regel kostenlos, eine bezahlte Ausstellung wäre für Sie ein schlechtes Geschäft. Unsere Arbeit beginnt danach: Energieausweis, Heizlastberechnung und Renovierungspass, also die Unterlagen, mit denen Sie die geförderte Sanierung richtig dimensionieren und in die richtige Reihenfolge bringen.

    Heizlastberechnung im Detail

  • Was ist der Unterschied zwischen Energieberatungsprotokoll und Sanierungskonzept?

    Das Protokoll dokumentiert eine Beratung und ihre Empfehlungen, meist ohne detaillierte Berechnung. Ein Sanierungskonzept legt darüber hinaus Reihenfolge, Umfang und Wirkung der einzelnen Maßnahmen fest. Das standardisierte Instrument dafür ist der Renovierungspass nach EU-Gebäuderichtlinie: vor Ort erhoben, mit Einsparung und Effizienzklasse je Sanierungsetappe.

    Renovierungspass im Detail

  • Warum zusätzlich eine Heizlastberechnung, wenn ich schon ein Protokoll habe?

    Weil das Protokoll keine Heizlast rechnet. In der Kesseltausch-Aktion 2026 musste bei der Registrierung die Leistung der neuen Heizung in Kilowatt angegeben werden, und Wärmepumpen waren nur bis zu einer Vorlauftemperatur von 55 °C förderfähig. Beides beantwortet erst eine Heizlastberechnung nach ÖNORM H 7500: die benötigte Leistung des Gebäudes und raumweise, ob Ihre Heizkörper bei 55 °C ausreichen.

    Heizlastberechnung im Detail

  • Sind Planungskosten wie die Heizlastberechnung förderungsfähig?

    In bestehenden Förderfällen der Kesseltausch-Aktion 2026 sind Planungskosten grundsätzlich förderungsfähig, also immaterielle Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Heizungstausches. Sie dürfen höchstens 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten ausmachen. Ob eine einzelne Leistung anerkannt wird, entscheidet die Abwicklungsstelle KPC im Einzelfall. Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich (Stand 18.08.2026, Quelle: sanierungsoffensive.gv.at).

Protokoll geholt, Sanierung planen?

Ob Wärmepumpen-Dimensionierung, Sanierungsfahrplan oder Energieausweis dazu: Was für Ihr Gebäude sinnvoll ist, klären wir im Erstgespräch. Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.