Energieausweis360°

Architekten & Planer

Der Energieausweis für Ihre Einreichung:
projektbegleitend und termintreu.

SOLL-Ausweis auf Plan-Basis für die Bauverhandlung, aktualisiert bei jeder Planänderung, IST-Ausweis nach Fertigstellung. OIB-konform, mit einem festen Ansprechpartner. Sie planen, wir liefern den Nachweis termingerecht.
Bundesländer
9von 9
Begehung
vor Ort
Antwort
innerhalbeines Werktags
Ausstellung
5–10Werktage
Gültigkeit
10Jahre

01 / Ausgangslage

Ein Nachweis in Ihrem Einreichpaket.

In der Regel verlangt die Baubehörde einen Energieausweis als Teil der Einreichung zur Baubewilligung, er belegt, dass das geplante Gebäude die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 erfüllt. Für Sie ist er einer von vielen Nachweisen, die termingerecht und in sich stimmig vorliegen müssen. Was zählt, ist nicht nur der fertige Energieausweis, sondern dass er zum eingereichten Plan passt und rechtzeitig zur Bauverhandlung da ist. Genau darauf ist unsere Zusammenarbeit ausgelegt.

02 / Leistungsmodell

Projektbegleitend statt punktuell.

Ein Energieausweis im Neubau ist kein Einmal-Dokument, sondern begleitet das Projekt von der Einreichung bis zur Übergabe:

  • SOLL-Ausweis auf Plan-Basis: berechnet aus Geometrie, Bauteilaufbauten und Haustechnikkonzept, für Bauverhandlung und Förderantrag
  • Aktualisierung bei Planänderung, damit die eingereichten Kennwerte zur tatsächlichen Ausführung passen
  • IST-Ausweis nach Fertigstellung auf Basis der ausgeführten Bauweise, für Verkauf, Vermietung und Übergabe an die Eigentümer
  • OIB-konform mit allen Kennwerten (Heizwärmebedarf, Endenergiebedarf, Effizienzklasse) und Eintragung in die zuständige Landesdatenbank
  • Ein fester Ansprechpartner über die gesamte Projektlaufzeit, bei laufendem Volumen mit Rahmenkonditionen

03 / Schnittstellen

Die Nachweise, die zusammengehören.

Der Energieausweis steht in der Einreichplanung nicht allein. Die Vermeidung sommerlicher Überwärmung ist ebenfalls Teil der OIB-Richtlinie 6, nachzuweisen nach ÖNORM B 8110-3, vereinfacht oder über eine thermische Gebäudesimulation. Für die Haustechnik ist die Heizlast nach ÖNORM H 7500 die Grundlage der Anlagendimensionierung, eine andere Größe als der Heizwärmebedarf. Wir liefern diese Nachweise aus einer Hand und auf einer gemeinsamen Datenbasis, damit Ihre Planung nicht auf drei Ständen unterschiedlicher Büros aufsetzt.

04 / Ablauf

Von der Planübergabe bis zur Eintragung.

Für den ersten SOLL-Ausweis genügen die Einreichpläne und das Haustechnikkonzept, eine Begehung ist im Planungsstadium nicht nötig.

SchrittWas passiert
01ErstgesprächProjekt, Zeitplan bis zur Bauverhandlung und die benötigten Nachweise klären. Bei laufendem Volumen legen wir Rahmenkonditionen fest.
02PlanübergabeSie übergeben Einreichpläne und Haustechnikkonzept. Daraus rechnen wir den SOLL-Ausweis, OIB-konform.
03EinreichungDer Energieausweis liegt termingerecht für die Bauverhandlung vor. Bei Planänderungen aktualisieren wir die Kennwerte auf den gültigen Stand.
04Nach FertigstellungIST-Ausweis auf Basis der Ausführung, Eintragung in die Landesdatenbank (ZEUS, WUKSEA oder EAWZ), bereit für Übergabe und Vermarktung.

05 / Qualität

Ein Nachweis, der in der Abnahme trägt.

Der Aussteller haftet nach § 6 EAVG unmittelbar für die Richtigkeit des Energieausweises, die ausgewiesenen Kennzahlen gelten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 ABGB. Für Ihr Büro heißt das: Ein sauber gerechneter, zum ausgeführten Bau passender Energieausweis erspart die Diskussion in der Abnahme und beim späteren Verkauf. Wir rechnen nachvollziehbar und dokumentieren, worauf die Werte beruhen, statt mit runden Annahmen zu arbeiten. Ihre Planung ist damit belegt, nicht nur behauptet.

06 / Häufige Fragen

Häufige Fragen.

  • Was ist der Unterschied zwischen SOLL- und IST-Ausweis?

    Für die Einreichung entsteht der Energieausweis auf Basis der Planung, aus Geometrie, Bauteilaufbauten und Haustechnikkonzept, das ist der SOLL-Ausweis. Er weist nach, dass das geplante Gebäude die Anforderungen der OIB-Richtlinie 6 erfüllt. Nach Fertigstellung wird er auf den tatsächlich ausgeführten Stand aktualisiert, das ist der IST-Ausweis, der für Verkauf, Vermietung und die Übergabe an die Eigentümer gilt.

  • Wer beauftragt den Energieausweis, das Büro oder der Bauherr?

    Beides ist möglich. Sie können die Erstellung projektbegleitend über Ihr Büro beauftragen und den Energieausweis als Teil Ihrer Leistung übergeben, oder wir rechnen direkt mit dem Bauherrn ab und Sie bleiben in der Abstimmung. Was besser passt, klären wir im Erstgespräch, bei laufendem Projektvolumen mit festen Rahmenkonditionen.

  • Was passiert, wenn sich die Planung noch ändert?

    Änderungen an Hülle, Fenstern oder Haustechnik wirken sich auf die Kennwerte aus. Solange das Projekt läuft, aktualisieren wir den Energieausweis auf den jeweils gültigen Planstand, damit die eingereichten Werte zur tatsächlichen Ausführung passen. Deshalb ist die frühe Einbindung sinnvoll: Je klarer das Konzept, desto belastbarer der erste SOLL-Ausweis.

  • Erstellen Sie auch den Nachweis der sommerlichen Überwärmung?

    Ja. Die Vermeidung sommerlicher Überwärmung ist Teil der OIB-Richtlinie 6, der Nachweis erfolgt nach ÖNORM B 8110-3, vereinfacht über die speicherwirksame Masse oder über eine thermische Gebäudesimulation. Bei kritischen Geometrien, großen Verglasungen oder Sonderbauten ist die Simulation der belastbare Weg. Sagen Sie beim Erstgespräch dazu, welche Nachweise das Projekt braucht.

  • Braucht ein Neubau eine Begehung?

    Im Planungsstadium nicht, der SOLL-Ausweis wird aus den Planungsdaten gerechnet. Eine Vor-Ort-Aufnahme wird erst relevant, wenn nach Fertigstellung ein IST-Ausweis auf Basis der tatsächlichen Ausführung erstellt wird oder wenn im Bestand gebaut wird. Für Bestandsobjekte gilt unser Grundsatz der Vor-Ort-Befundung unverändert.

    Warum die Begehung den Unterschied macht

  • Rechnen Sie auch die Heizlast für die Haustechnikplanung?

    Ja. Die Heizlast nach ÖNORM H 7500 ist die Grundlage der Anlagendimensionierung und eine andere Größe als der Heizwärmebedarf im Energieausweis. Wir können sie projektbegleitend mitliefern, damit Ihre Haustechnikplanung auf einer belastbaren Auslegung aufsetzt.

    Heizlastberechnung nach ÖNORM H 7500

Projekt in der Einreichphase?

Zeitplan, benötigte Nachweise und Rahmenkonditionen klären wir im Erstgespräch. Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, wir melden uns innerhalb eines Werktags.