Energieausweis360°

Wien · Vor-Ort-Begehung

Energieausweis Wien: unkompliziert und vor Ort befundet.

Persönliche Vor-Ort-Begehung in allen 23 Bezirken, WUKSEA-Eintragung (Datenbank der MA 37), Festpreis vor Auftrag.

Persönliche Beratung: +43 720 880 360

Wiener Gründerzeit-Fassade mit Stuck und Skulpturen, repräsentativ für den historischen Bestand
Wien · Gründerzeit-Fassade
Bundesländer
9von 9
Begehung
vor Ort
Antwort
innerhalbeines Werktags
Ausstellung
5–10Werktage
Gültigkeit
10Jahre

02 / Auf einen Blick

Energieausweis in Kürze.

Datenbank
Wiener unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise (WUKSEA).
Rechtsgrundlage
Wiener Bauordnung §§ 62, 62a, 63, 118 + WBTV 2023 (LGBl. 14/2024) + OIB-Richtlinie 6:2023.
Anfahrt
Im Festpreis enthalten, keine zusätzlichen Anfahrtskosten.
Erreichbarkeit
Mo–Fr 9–18 Uhr telefonisch und per E-Mail.

03 / Wien-Rechtslage

Wien führt ein unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise (WUKSEA).

Bauordnung
Wiener Bauordnung (WBO) §§ 62, 62a, 63, 118
Bautechnikverordnung
WBTV 2023, LGBl. 14/2024
OIB-Richtlinie 6
Fassung 2023, in Kraft seit 23.2.2024
Bauwerksbuch
§ 128a BO Wien, fortlaufende Dokumentation

Für Wien gilt das Wiener unabhängige Kontrollsystem für Energieausweise (WUKSEA), nicht das bundesweite ZEUS. Neben Vorarlberg (EAWZ) sind das die beiden eigenen Register in Österreich. Für alle ab 23. Juni 2015 ausgestellten Energieausweise für Wiener Gebäude ist die Eintragung in WUKSEA verpflichtend (LGBl. Wien Nr. 23/2015).

Wir rechnen nach OIB-Richtlinie 6:2023, übermitteln den Ausweis über das USP (Unternehmens-Service-Portal) an WUKSEA und liefern die Registriernummer im selben Vorgang. Schutzzonen-Bauten und gegliederte Fassaden berücksichtigen wir nach dem Wiener Leitfaden Bauphysik OIB 2023.

04 / Wiener Altbau

Gründerzeit-Bestand: Pläne reichen selten aus.

Rund 30 Prozent des Wiener Wohnbestands stammen aus der Gründerzeit (1848 bis 1918). Wir befundieren das Gebäude vor Ort, statt Werte aus Plänen abzuleiten.

Außenwände
Massive Vollziegelwände: Wandaufbau und U-Werte werden am Objekt befundet, nicht aus dem Baujahr abgeleitet.
Decken
Tramdecken aus Holz: Aufbau und Dämmung sind in Plänen selten dokumentiert und weichen oft vom gebauten Zustand ab.
Fenster
Original-Kastenfenster: Geometrie und Verglasung nehmen wir vor Ort auf, statt pauschaler Annahmen aus Tabellenwerten.
Unterlagen
Fehlende oder unvollständige Pläne sind kein Hindernis, sondern Teil der Befundungs-Aufgabe bei Wiener Altbauten.

05 / Heizungslandschaft

Gas und Fernwärme prägen 90 Prozent der Wiener Wohnungen.

Gemeinsam decken Gasthermen und Fernwärme-Anschlüsse rund 90 Prozent aller Wiener Hauptwohnsitze. Das prägt jeden Wiener Energieausweis: andere Konversionsfaktoren, andere Sanierungspfade, andere Förderlogik als im Rest Österreichs.

Gasthermen
~ 416.000

Höchster Bestand Österreichs. EWG 2024: fossile Heizsysteme in Neubauten verboten.

Fernwärme
~ 453.000

Anschlüsse in Wiener Wohnungen. Wien Energie schließt jährlich rund 20.000 weitere Wohnungen an.

Norm-Außentemperatur
−11,3 °C

Standort Hohe Warte. Milderes Klima als andere Landeshauptstädte.

Heizgradtage
~ 3.300 Kd/a

Bezugsbasis 20/12 (Innentemperatur 20 °C, Heizgrenze 12 °C); am Wiener Stadtrand etwas höher als im innerstädtischen Bereich.

06 / Behörden und Stellen

Wiener Behörden im Energieausweis-Workflow.

In Wien laufen mehrere MA-Dienststellen an einem Energieausweis-Projekt zusammen. Wir kennen die Schnittstellen und übernehmen die Behördenkommunikation.

MA 37 Baupolizei
Zuständig für Bauverhandlungen; führt die Energieausweis-Datenbank WUKSEA. Pläne und Bauwerksbücher im Bezirkssprengel.
MA 20 Energieplanung
Energieraumpläne und Klimaschutzgebiete. Antworten zu Gasthermenverbot und Fernwärme-Anschlusszonen.
MA 25 Wohnungsverbesserung
Bauordnungsfragen Bestand und Sanierungsförderung Sockelsanierung. Schnittstelle zu Förderungen für Zinshäuser.
MA 50 Wohnbauförderung
Förderzusagen, Annuitätenzuschüsse, Heizungstausch-Bonus. Antrag mit HWB-Nachweis aus dem Energieausweis.

07 / So arbeiten wir

So entsteht ein Energieausweis 360° in Wien.

Persönliche Beratung, Vor-Ort-Befundung, normgerechte Berechnung, Datenbank-Eintragung und Ausstellung. Alles aus einer Hand.

  • 01 / Festpreis

    Keine zusätzlichen Kosten.

    Festpreis vor Auftrag, ohne Abrechnung nach Stunden. Anfahrt in Wien im Preis enthalten, keine Kilometerpauschale. Was im Angebot steht, gilt.

  • 02 / Vor Ort

    Begehung in Ihrem Bezirk.

    Geometrie, Bauteile, Dämmung, Fenster und Haustechnik werden am Gebäude erfasst, nicht aus Plänen abgeleitet. Termin in allen 23 Bezirken.

  • 03 / Berechnung

    OIB-Richtlinie 6:2023.

    Heizwärmebedarf, Primärenergie, CO₂-Emissionen und fGEE nach OIB-Richtlinie 6:2023 und Wiener Bautechnikverordnung 2023.

  • 04 / Empfehlungen

    Konkret am Gebäude beobachtet.

    Sanierungs-Maßnahmen nach Effekt priorisiert. Konkret am Gebäude beobachtet, nicht aus Standardwerten abgeleitet.

  • 05 / Übermittlung

    WUKSEA-Eintrag inklusive.

    Wir übermitteln den Energieausweis an WUKSEA, die Registriernummer kommt im selben Vorgang zurück. Sie erhalten den fertigen Ausweis als PDF, optional auch ausgedruckt per Post.

  • 06 / Gültigkeit

    Zehn Jahre nutzbar.

    Der Energieausweis bleibt ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig, verwendbar für Inserat, Verkauf, Vermietung und Förderanträge.

08 / Warum vor Ort

Der Energieausweis ist ein Gutachten.

§ 6 EAVG 2012 ordnet eine unmittelbare Haftung des Ausstellers gegenüber Käufer und Bestandnehmer für die Richtigkeit der Werte an, zusätzlich zur Gewährleistung des Verkäufers. Die Kennzahlen im Energieausweis hängen von Geometrie, Bauteilen, Dämmung und Haustechnik ab. Diese Kennzahlen lassen sich ohne Ortsaugenschein nicht verlässlich ermitteln.

  • Geometrie

    Bruttogeschossfläche, Geschoßhöhen und Hüllflächen werden vor Ort gemessen. Pläne und gebauter Zustand decken sich selten.

  • Bauteile

    Wand-, Decken- und Dachaufbauten werden befundet. U-Werte kalkulieren wir anhand der Bestandsaufnahme.

  • Haustechnik

    Haustechnische Anlagen, von Heizung und Lüftung über PV bis zur thermischen Solaranlage, werden vor Ort vollständig erfasst. Typenschild, Baujahr und Zustand werden dokumentiert.

  • Dokumentation

    Eingabedaten werden umfassend dokumentiert, mit Fotos, Laserscans und Aufzeichnungen.

Der OGH bestätigt diese Wertung in 7 Ob 38/17i: Der Aussteller haftet als Sachverständiger nach § 1299 ABGB. Eine sorgfaltswidrige Befundaufnahme kann Haftung begründen.

Die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 verlangt in Art. 19 Abs. 4, dass Energieausweise auf der Grundlage einer Inaugenscheinnahme am Standort ausgestellt werden. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten ist am 29. Mai 2026 abgelaufen; die österreichische EAVG-Novelle wurde am 10. Juni 2026 kundgemacht (BGBl. I Nr. 38/2026) und tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. An unserer Arbeitsweise ändert das nichts: Die Vor-Ort-Befundung war hier nie optional. Weitere Informationen →

10 / Stimmen

Was unsere Kundinnen und Kunden sagen.

Ich freu mich sehr, dass ihr mich bei diesem schwierigen Unterfangen unterstützt. Vielen, vielen Dank!
Privatkundin
  • Vielen Dank für die zuverlässige Erledigung und Erstellung der Energieausweise.

    Immobilienverwaltung
  • Die Begehung verlief routiniert, schnell und respektvoll. Sämtliche erfasste Daten wurden […] kontrolliert und nachgerechnet — [das Ergebnis stimmt mit unseren Berechnungen überein]. Eine sehr solide Arbeit. Danke!

    Privatkundin
  • Vielen Dank für Ihre sorgsame Arbeit.

    Privatkundin
  • Danke für die gute Erklärung, ich weiß Ihren Aufwand sehr zu schätzen.

    Privatkunde
  • Vielen lieben Dank für die schnelle Zusendung!

    Privatkundin
  • Sehr geehrter Herr Schnötzlinger, vielen Dank für die so rasche Abwicklung!

    Immobilienverwaltung

Echte Kundenstimmen aus unserer Korrespondenz und öffentlichen Bewertungen, anonymisiert wiedergegeben, um die Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden zu wahren.

11 / Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen.

  • Was kostet ein Energieausweis in Wien?

    Der Preis hängt vom Objekttyp (Wohnung, Einfamilienhaus, Mehrparteienhaus, Gewerbe), der Größe, dem Sanierungsstand und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Anfahrt innerhalb Wiens ist im Preis enthalten. Sie bekommen vorab ein verbindliches Festpreis-Angebot, bevor wir den Termin fixieren.

    Ablauf und Kosten im Detail

  • Kostet die WUKSEA-Eintragung extra?

    Nein. Die elektronische Übermittlung an WUKSEA (Datenbank der MA 37) läuft über das USP (Unternehmens-Service-Portal) und ist im Festpreis enthalten, ebenso die Übergabe der Registriernummer.

  • Wie lange dauert ein Energieausweis in Wien?

    Das Festpreis-Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach der Anfrage. Den Vor-Ort-Termin stimmen wir nach Beauftragung mit Ihnen ab, in allen 23 Bezirken. Nach dem Termin dauert die Ausstellung in der Regel 5–10 Werktage, inklusive WUKSEA-Eintragung und Registriernummer. Wenn ein Inserats-, Notar- oder Banktermin drängt, sagen Sie es bei der Anfrage: Einen früheren Termin organisieren wir, soweit verfügbar.

  • Ist ein Energieausweis ohne Vor-Ort-Besichtigung noch zulässig?

    Online-Angebote erstellen den Energieausweis aus übermittelten Plänen und Eigenangaben, ohne das Gebäude zu sehen. Die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 verlangt in Art. 19 Abs. 4 die Ausstellung auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme am Standort; virtuelle Mittel sind nur zulässig, falls anwendbar. Die Umsetzungsfrist ist am 29. Mai 2026 abgelaufen; die österreichische EAVG-Novelle wurde am 10. Juni 2026 kundgemacht (BGBl. I Nr. 38/2026) und tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. Unabhängig davon haftet der Aussteller nach § 6 EAVG 2012 gegenüber Käufer und Bestandnehmer für die Richtigkeit der Werte. Wir besichtigen jedes Wiener Gebäude vor der Ausstellung.

    Vor-Ort-Begehung im Detail

  • Was ist bei Wiener Gründerzeit-Häusern anders?

    Gründerzeit-Bestand (1848 bis 1918) ist grundsätzlich anders, weil die Unterlagen schlechter sind: Pläne fehlen, sind unvollständig oder weichen vom gebauten Zustand ab. Bauteilaufbauten lassen sich deshalb nicht zuverlässig aus Einreichplänen oder Baujahr-Annahmen ableiten. Wir nehmen Wandaufbauten am Objekt auf und berechnen U-Werte aus dem realen Schichtaufbau.

  • Brauche ich für eine Eigentumswohnung in Wien einen eigenen Energieausweis?

    Für den Verkauf oder die Vermietung einer einzelnen Wohnung ist ein Energieausweis vorzulegen. In der Regel genügt ein Ausweis für die Nutzungseinheit, also Ihre Wohnung; alternativ kann ein Ausweis einer vergleichbaren Wohnung im selben Gebäude oder des gesamten Gebäudes herangezogen werden. Welche Variante für Ihre Wiener Wohnung zulässig und sinnvoll ist, klären wir vor dem Termin. Die Vor-Ort-Begehung findet in Ihrer Wohnung und an den dafür relevanten Gebäudeteilen statt.

  • Welche Unterlagen werden gebraucht?

    Hilfreich sind Grundrisse, Schnitte, Baupläne, der Einreichplan, das Energiezertifikat des Heizkessels oder der Wärmepumpe und Angaben zur Warmwasserbereitung. Fehlende Daten erheben wir bei der Besichtigung. Lückenhafte Unterlagen sind kein Hinderungsgrund.

    Erforderliche Unterlagen im Detail

  • Brauche ich für die Wiener Wohnbauförderung MA 50 einen neuen Energieausweis?

    Ja, wenn der bestehende Ausweis älter als zehn Jahre ist oder seit der Ausstellung wesentliche Bauänderungen stattgefunden haben. MA 50 prüft den HWB-Nachweis aus dem Energieausweis als Voraussetzung für Annuitätenzuschüsse und den Heizungstausch-Bonus. Bei Sockelsanierung über MA 25 reicht in der Regel der Bestands-Ausweis als IST-Zustand, der SOLL-Ausweis kommt mit dem Sanierungsprojekt dazu.

  • Reicht die Jahresabrechnung von Wien Energie für den Energieausweis?

    Nein. Der Energieausweis ist in Österreich ein Bedarfsausweis: Heizwärmebedarf und fGEE werden aus Gebäudehülle, Geometrie und Haustechnik nach OIB-Richtlinie 6 berechnet, nicht aus den Verbrauchswerten Ihrer Strom- oder Fernwärmerechnung. Die Abrechnung Ihres Energieversorgers ersetzt deshalb keinen Energieausweis. Zur Plausibilisierung der Ergebnisse ist sie trotzdem hilfreich, legen Sie sie beim Vor-Ort-Termin einfach dazu.

12 / Quellen

Rechtsgrundlagen und Quellen.

Die Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf Gesetzestexte, Judikatur und amtliche Informationen. Stand: Juni 2026.

  • Bauordnung für Wien

    Konsolidierte Fassung im RIS, §§ 62, 62a, 63, 118 und 128a (Bauwerksbuch).

  • Wiener Bautechnikverordnung 2023

    LGBl. Nr. 14/2024, kundgemacht im RIS. Setzt die OIB-Richtlinie 6:2023 für Wien in Kraft.

  • OIB-Richtlinie 6

    Österreichisches Institut für Bautechnik, OIB-Richtlinie 6:2023 (Energieeinsparung und Wärmeschutz); über die WBTV 2023 für Wien verbindlich.

  • EAVG 2012

    Energieausweis-Vorlage-Gesetz, BGBl. I Nr. 27/2012. § 6 regelt die Haftung des Ausstellers gegenüber Käufer und Bestandnehmer.

  • OGH 7 Ob 38/17i

    Entscheidung vom 20.12.2017: Der Aussteller haftet als Sachverständiger nach § 1299 ABGB.

  • Stadt Wien: Energieausweis und Bauphysik

    Amtsweg zur WUKSEA-Übermittlung (Datenbank der MA 37), inklusive Registrierungspflicht seit 23. Juni 2015.

  • Statistik Austria: Mikrozensus Energieeinsatz der Haushalte

    Heizungsbestand und Energieträger nach Bundesland; Datengrundlage für die Wiener Heizungslandschaft.

  • ÖNORM B 8110-5

    Klimadaten, Norm-Außentemperaturen und Heizgradtage je Standort; in der OIB-Richtlinie 6 referenziert (Austrian Standards).

  • oesterreich.gv.at: Allgemeines zum Energieausweis

    Amtliche Übersicht zu Pflichten, Inhalt und Gültigkeit.

  • Richtlinie (EU) 2024/1275

    EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Neufassung). Art. 19 Abs. 4: Ausstellung auf Grundlage einer Inaugenscheinnahme am Standort, Umsetzungsfrist 29. Mai 2026.

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Vor-Ort-Termin in allen 23 Bezirken, Festpreis vorab. Antwort innerhalb 24 Stunden.